Compliance bei pfmmedical
Healthcare Compliance
Healthcare Compliance ruht bei pfmmedical auf vier Säulen.
Unser Versprechen: Wir verpflichten uns, Ärzten, Patienten, Akteuren im Gesundheitswesen und unseren Mitarbeitern gegenüber entsprechend dieser Prinzipien und unserer Vereinbarungen zu handeln.
- Trennung – Zuwendungen oder andere Leistungen (z.B. Spenden, Sponsoring, Geschenke) bleiben zeitlich wie auch kausal unabhängig von Beschaffungsentscheidungen.
- Transparenz – Zuwendungen und Vergütungen stellen wir transparent dar. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder einen Akteur im Gesundheitswesen müssen dem Unternehmen mitgeteilt, schriftlich dokumentiert und genehmigt werden.
- Dokumentation – Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Wir halten Art, Zweck und erbrachte Leistung jeder Zuwendung fest.
- Ausgewogenheit – Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Unser Health Care Compliance Beauftragter (Dietmar Fiedler) überwacht in allen sich ergebenden Fallkonstellationen die Einhaltung der relevanten Vorschriften und sichert die regelkonforme Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.
Menschenrechte und Umweltschutz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die weltweite Einhaltung von geltenden Menschenrechtsstandards und des Umweltschutzes, um eine fairere und nachhaltigere globale Wirtschaft sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern.
pfm medical ag fällt aufgrund der Anzahl der direkt Beschäftigten (< 3.000) derzeit nicht unter die formalen rechtlichen Anforderungen des LkSG. Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fordern bei unseren Lieferanten die Einhaltung der internationalen Menschrechte und des Umweltschutzes ein.
Uns sind keine Verstöße gegen menschenrechtliche (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1-12 LkSG) und umweltbezogenen Pflichten (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1-8 LkSG) innerhalb unseres Unternehmens und der Unternehmen unserer Zulieferer bekannt.