Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen
Europaweite Vorgaben zum besseren Schutz vor Nadelstichverletzungen.
Von der Richtlinie 2010/32/EU profitieren Mitarbeiter und Arbeitgeber im gesamteuropäischen Gesundheitssektor.
Ausgangssituation
Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente (wie Skalpelle, Injektionsnadeln oder Kanülen) zählen zu den größten Gefahren im Klinikalltag. Denn durch den Kontakt mit Patientenblut kann es, selbst bei winzigen Läsionen der Haut, zu schwerwiegenden Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis B, C oder HIV kommen. Experten gehen von einer Verletzung pro Mitarbeiter und Jahr aus.
Hinzu kommt, dass die meisten dieser Unfälle von den Betroffenen verharmlost, selbst behandelt und nicht gemeldet werden. Dabei ermöglicht nur eine Meldung, dass die typischen Verletzungsszenarien bekannt werden. Auch für den verletzten Mitarbeiter (ob Arzt, Krankenschwester, Pfl eger oder Reinigungspersonal) ist eine Meldung mit zeitnaher Laboruntersuchung ausgesprochen wichtig.
Bestätigt sich eine Infektion, können Gegenmaßnahmen sofort ergriffen werden. Zudem ermöglicht eine Meldung die Anerkennung einer Berufskrankheit. Stellt sich heraus, dass es zu keiner ernsten Infektion gekommen ist, befreit das Ergebnis den Betroffenen von der belastenden Ungewissheit.
Ziel der Richtlinie ist es, die Mitarbeiter im gesamten europäischen Gesundheitssektor mit gebündelten Maßnahmen zukünftig noch besser vor dem Risiko einer Ansteckung zu schützen. Weniger Unfälle in diesem Bereich machen sich auch wirtschaftlich bemerkbar. Es wird weniger verletzungsbedingte Arbeitsausfälle geben und es fallen weniger Kosten für Untersuchungen und Behandlungen an (pro Ereignis geht man von Kosten von 487 bis 3.465 Euro aus – Therapiekosten nicht inbegriffen).
Prävention zeigt Wirkung
Aktuelle Studien haben gezeigt, dass sich die Häufigkeit der Verletzungen erheblich senken lässt. Insbesondere durch Maßnahmen wie: intensivere Aufklärung, Sensibilisierung für die Gefahren, Schulungen für einen sicheren Umgang mit den Instrumenten sowie optimierte Arbeitsbedingungen nach eingehender Risikobewertung des jeweiligen Bereiches und nicht zuletzt durch den Einsatz von sicheren Instrumenten mit integrierten Schutzmechanismen und speziellen Abwurf- bzw. Entsorgungsbehältern.
Vorgaben und Umsetzung
Seit vielen Jahren wird versucht, die Prävention auf diesem Gebiet voranzutreiben. Bisher ist das Ergebnis dieser Bemühungen noch nicht zufriedenstellend. Am 11. Mai lief die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen ab. Dies bedeutet dass die EU-Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie in ihrem Land bis dahin umgesetzt haben sollten. In Deutschland wurde dies durch eine Änderung der Biostoffverordnung (beruhend auf dem Arbeitsschutzgesetz) mit Wirkung zum 07. Juni 2013 realisiert. Diese kann man in 5 Punkten zusammenfassen:
1. Gemeinsam mehr erreichen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter arbeiten auf geeigneter Ebene zusammen, um Gefahren zu vermeiden, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Gemeinsam entwickeln sie:
- eine allgemeine Präventionsstrategie
- Trainingsprogramme
- Gesundheitsüberwachungsverfahren
2. Gefahrenquellen genauer ausloten
Risikobewertungen müssen in allen Arbeitsbereichen und Situationen vorgenommen werden, bei denen ein Potenzial für Verletzungen besteht oder eine Kontamination mit Blut oder potenziell infektiösen Stoffen möglich ist.
3. Schutzmaßnahmen ergreifen
Zeigt die Risikobewertung eine erhöhte Infektionsgefahr durch Exposition mit Patientenblut, sind diese Maßnahmen dringend zu ergreifen und konsequent im Klinikalltag umzusetzen:
- Vermeidung der unnötigen Verwendung von scharfen/spitzen Instrumenten durch Implementierung von veränderten Verfahren
- Festlegen und Umsetzen sicherer Verfahren für den Umgang und die Entsorgung von scharfen/spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen
- Das Wiederaufsetzen (Recapping) von Schutzkappen auf gebrauchte Nadeln wird mit sofortiger Wirkung verboten
- Bereitstellen von medizinischen Geräten mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen (wie z.B. die Sicherheits-Skalpelle von Feather® mit Klingenschutzmechanismus)
- Einführung wirksamer Entsorgungsverfahren (wie z.B. robuste Abwurf- und Entsorgungsboxen für gebrauchte Nadeln, Kanülen usw.)
- Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (wie Handschuhe, Gesichtsmasken, Kittel usw.)
- Impfangebot an die Mitarbeiter
4. Aufklärungsarbeit vorantreiben
Alle Arbeitnehmer – insbesondere alle neu beginnenden Kräfte – sollen eine intensive Einführung und praktische Unterweisung erhalten über:
- die richtige Verwendung scharfer/spitzer medizinscher Instrumente mit integrierten Schutzmechanismen
- Risiken bei Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten
- Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der am Arbeitsplatz üblichen Vorgehensweisen
- die korrekte Verwendung von Abfallbehältern für scharfe/spitze Instrumente und deren Entsorgung
- die Bedeutung der Schutzimpfung und Gewährleistung des Zugangs zu Schutzimpfungsdiensten
- die Verfahrensweisen für Meldung, Reaktion und Überwachung sowie deren Wichtigkeit
- im akuten Verletzungsfall zu treffende Maßnahmen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, solche Schulungen in regelmäßigen Intervallen anzubieten und die Mitarbeiter für die Teilnahme freizustellen.
5. Meldepflicht ernst nehmen
Unfälle und Verletzungen mit scharfen/spitzen Instrumenten sind – zum Schutz und Vorteil des Betroffenen – umgehend dem Arbeitgeber zu melden.
Sichere Instrumente
Sichere Instrumente zeichnen sich laut Leitlinie des "European Biosafety Network" durch folgende Kriterien aus:
- Das Instrument darf die Patientenpflege nicht beeinträchtigen.
- Das Instrument muss zuverlässig funktionieren.
- Der Sicherheits mechanismus muss ein integraler Bestandteil des Instrumentes – also kein separates Zusatzteil – sein.
- Das Instrument muss leicht zu gebrauchen sein und von Seiten der medizinischen Fachkraft nur geringfügige Änderungen in der Technik der Ausführung verlangen.
- Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss einfach auszuführen sein und der Pflegeperson eine entsprechende Kontrolle über das Verfahren gestatten.
- Das Instrument darf keine anderen Sicherheitsgefährdungen oder Expositionsquellen gegenüber Blut hervorrufen.
- Eine automatische oder einhändige Aktivierung des Sicherheitsmechanismus ist vorzuziehen.
- Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss sich der medizinischen Fachkraft gegenüber in Form eines hörbaren, fühlbaren oder sichtbaren Zeichens offenbaren.
- Der Sicherheitsmechanismus sollte nach seiner Aktivierung nicht reversibel sein.
Beweispflicht
Kommen Mitarbeiter durch den Kontakt mit Patientenblut zu schaden, hat der Arbeitgeber durch entsprechende Dokumentation nachzuweisen, dass die genannten Schutzmaßnahmen eingehalten bzw. warum diese nicht eingehalten wurden.
Gesetzestexte
- Richtlinie 2010/32/EU des Rates vom 10. Mai 2010 zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, Brüssel 10.05.2010
- European Biosafety Network: Leitlinie zur Durchführung der EU Rahmenvereinbarung, der Richtlinie des Rates und der damit verbundenen nationalen Gesetzgebung.
- Mit der Neufassung der BioStoffV wird die EU-Nadelstichrichtlinie (2010/32/EU) in nationales Recht umgesetzt. Sie trat am 23.07.2013 in Kraft.
- Die TRBA 250 enthält u.a. konkrete Bestimmungen zur Prävention von Nadelstichverletzungen.
Literatur
- Berger D., Kirchner G., Labenz L.: Bagatellverletzungen und Infektionsrisiko. In: Hofmann, Reschauer, Stößel(Hrsg): Arbeitsmedizin im Gesundheitswesen 2000; 13: 147–154, Edition FFAS, Freiburg/Breisgau.
- Gemeinschaftsinitative „Safety First“: Proaktives Sicherheitsmanagement im Gesundheitsdienst – Prävention von Nadelstichverletzungen.
- Gerberding J.L.: Occupational exposure to HIV in health care settings. New Engl J Med 2003; 348: 826–833. N Engl J Med. 2003 Feb 27;348(9):826-33
- Graf-Deuel E., Germann D., Martens A. et al.: Einschätzung des unfallbedingten Infektionsrisikos durch HBV, HCV und HIV beim Personal des Kantonsspitals St. Gallen unter spezieller Berücksichtigung präventiver Maßnahmen. In: Hofmann, Reschauer, Stößel (Hrsg): Arbeitsmedizin im Gesundheitswesen 2001; 14: 91–99, Edition FFAS, Freiburg/Breisgau.
- Graf-Deuel E.: Auswertung der Stichverletzungen am KSSG Jahre 2000, 2001 und 2002, Personalärztlicher Dienst. St. Gallen 2002
- Kralj N.: Nadelstichverletzungen im Gesundheitsdienst: Vorkommen, Folgen und Vorbeugung. Zahnärztliche Mitteilungen 2002; 19: 34–36.
- N.N.: Needle stick injuries: nurses at risk, Mich Nurse. 2000 Mar;73(3):8-9.
- Wagner-Ferrer D., Hartmann W.: Kastenanalyse einer Nadelstichverletzung, Anästh Intensivmed 2006;47:63-66
- Wittmann A.: Kosten von Nadelstichverletzungen und wirtschaftlicher Nutzen neuer Sicherheitsprodukte. Prakt. Arb. med. 2006;5: 40-41
- Wittmann A., Vrka Z., Neukirch B., Hofmann F.: Gesamtwirtschaftliche Kosten durch Nadelstichverletzungen und möglicher Nutzen durch die Einführung Sicherer Instrumente (V 87), Beitrag auf der 47. Jahrestagung der DGAUM am 24.3.2007 in Mainz, zur Veröffentlichung angenommen
Quicklinks
Gesetzestexte und ein Literaturverzeichnis
pfm medical Leitfaden zur EU-Richtlinie zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen
(366 kb, pdf)
Gründe für Nadelstichverletzungen
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