Compliance bei pfmmedical
Unter Compliance wird allgemein die Einhaltung von Recht und Gesetz durch das Unternehmen und seine Mitarbeitenden sowie „Integrität, Redlichkeit und Geschäftsethik“ verstanden. Gerade in unseren Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartner leben wir diese Grundhaltung Tag für Tag.
Durch unsere weltweite Geschäftstätigkeit unterliegen die Unternehmen der pfmmedical-Gruppe einer Reihe von Vorschriften, insbesondere zur Betrugs- und Korruptionsprävention sowie zum Kartellrecht. Unsere Einstellung ist klar:
Wir tun alles, was im Interesse des Unternehmens ist, es sei denn, eine Handlung kollidiert mit rechtlichen Vorgaben, allgemein anerkannten Prinzipien oder unseren eigenen Werten.
Wir wollen unseren wirtschaftlichen Erfolg durch die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unsere Leistung erreichen und nicht durch die Gewährung unberechtigter Vorteile oder durch unlautere Geschäftspraktiken. Dabei beachten wir die geltenden Wettbewerbsregeln und erwarten dieses auch von unseren Wettbewerbern und Geschäftspartnern.
Jede Form von Gesetzesverstößen, wie z. B. Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder unzulässiges kartellrechtliches Verhalten tolerieren wir bei pfmmedical nicht. Verstöße können für das Unternehmen und für die Mitarbeitenden im Einzelfall weitreichende finanzielle und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Für uns ist es daher wichtig, dass wir unseren Kunden, unseren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, aber auch unseren Mitarbeitenden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Integrität begegnen.
Healthcare Compliance
Healthcare Compliance ruht bei pfmmedical auf vier Säulen.
Unser Versprechen: Wir verpflichten uns Ärzten, Patienten, Akteuren im Gesundheitswesen und unseren Mitarbeitern gegenüber entsprechend dieser Prinzipien und unserer Vereinbarungen zu handeln.
- Trennung – Zuwendungen oder andere Leistungen (z. B. Spenden, Sponsoring, Geschenke) bleiben zeitlich wie auch kausal unabhängig von Beschaffungsentscheidungen.
- Transparenz – Zuwendungen und Vergütungen stellen wir transparent dar. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder einen Akteur im Gesundheitswesen müssen dem Unternehmen mitgeteilt, schriftlich dokumentiert und genehmigt werden.
- Dokumentation – Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Wir halten Art, Zweck und erbrachte Leistung jeder Zuwendung fest.
- Ausgewogenheit – Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Unser Healthcare Compliance Beauftragter überwacht in allen sich ergebenden Fallkonstellationen die Einhaltung der relevanten Vorschriften und sichert die regelkonforme Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.
Menschenrechte und Umweltschutz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die weltweite Einhaltung von geltenden Menschenrechtsstandards und des Umweltschutzes, um eine fairere und nachhaltigere globale Wirtschaft sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern.
Die Unternehmen der pfmmedical Gruppe fallen zwar aufgrund der Anzahl der direkt Beschäftigten (< 1.000) derzeit nicht unter die formalen rechtlichen Anforderungen des LkSG. Gleichwohl sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und fordern bei unseren Lieferanten die Einhaltung der internationalen Menschrechte und des Umweltschutzes ein.
Uns sind keine Verstöße gegen menschenrechtliche (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1-12 LkSG) und umweltbezogenen Pflichten (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 1-8 LkSG) innerhalb unseres Unternehmens und der Unternehmen unserer Zulieferer bekannt.
Hinweisgebersystem - WeReport
pfmmedical legt Wert auf ein offenes Klima, in dem Mitarbeitende und auch unsere Geschäftspartner vertrauensvoll kritische Sachverhalte vorbringen können.
Eingehende Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße können über das pfmmedical Webportal WeReport adressiert werden, auf Wunsch auch anonym.
Jeder eingehende Hinweis wird bei pfmmedical streng vertraulich behandelt. Ihnen entstehen hierdurch keinerlei Nachteile.